Sektoraler Heilpraktiker in der Physiotherapie

Was ist ein sektoraler Heilpraktiker in der Physiotherapie?

Normalerweise ist der erste Gang des Patienten zum Arzt, der dann ein Rezept für den Physiotherapeuten ausstellt. Durch die Zusatzqualifikation des sektoralen Heilpraktikers in der Physiotherapie wird die Krankheitsdiagnose vom Physiotherapeuten vorgenommen. Diagnose, Rezept und Therapie finden also unter einem Dach statt. So spart man sich den Weg zum Arzt und Sie kommen bei akuten Beschwerden direkt in die Physiotherapie Praxis. Ist die Befundlage unklar, wird der Patient natürlich trotzdem zu einem Facharzt weiter geleitet, um das Krankheitsbild weiter abzuklären.

Unsere Praxis bietet die Leistungen eines sektoralen Heilpraktikers (Physiotherapie) unseren Patienten an. Die Inhaberin Kerstin Hartmann, hat diese Zusatzqualifikation. Der sektorale Heilpraktiker (Physiotherapie) ist eine neue Zusatzqualifikation für staatliche anerkannte oder diplomierte Physiotherapeuten. Diese gilt erst seit 2009.

 

Welche Vorteile haben Sie als Patient?

  • Behandlung ohne ärztliche Verordnung
  • Keine langen Wartezeiten auf einen Arzttermin
  • Ausführliche Befunderhebung und Diagnosestellung
  • Keine vorgeschriebenen Therapieformen, Behandlungszeit und der Anzahl zu leistenden Behandlungen
  • Und dadurch effektive Behandlung Ihrer Beschwerden

Wer bezahlt die Behandlung?

Die Therapie wird ohne Verordnung vom Arzt leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Jedoch für alle Privatpatienten oder Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung gibt es die Möglichkeit der Erstattung. Die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker „GebüH“ ) können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden (sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind).

Sie sind nicht privat versichert, möchten aber gerne die Leistungen des sektoralen Heilpraktikers in Anspruch nehmen?

Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Behandlungen im Bereich der Heilpraktik mit abdecken. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse!

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